Änderungen

Zeile 22: Zeile 22:  
*zunächst davon ausgegangen worden war, dass der Betreute mittellos war, sich dies aber im Nachhinein als falsch herausgestellt hat ;
 
*zunächst davon ausgegangen worden war, dass der Betreute mittellos war, sich dies aber im Nachhinein als falsch herausgestellt hat ;
 
*der Betreute später Vermögen erwirbt, die ihm Zahlungen ermöglichen, zB eine Erbschaft.
 
*der Betreute später Vermögen erwirbt, die ihm Zahlungen ermöglichen, zB eine Erbschaft.
−
  −
==Kritik==
  −
Die Regelung ist rehabilitationsfeindlich. Psychisch kranke Menschen, die in der Zeit ihrer Erkrankung einen Betreuer benötigten, müssen bei Behandlungs- und Rehabilitationserfolg noch zehn Jahre später die Kosten der Betreuung zurückzahlen. Wer innerhalb von zehn Jahren nach Betreuerbestellung z.B. wegen späterer Erfüllung der Wartezeit eine Rente erhält, muss diese einsetzen.
      
==Neuregelung der Rückforderungsfrist zum 1.1.2010==
 
==Neuregelung der Rückforderungsfrist zum 1.1.2010==