Das Guthaben auf dem Girokonto ist [[Verfügungsgeld]], kein [[Anlagegeld]]. Dennoch ist das Giroguthaben (zusammen mit den weiteren Kontenguthaben) von der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 €) erfasst. | Das Guthaben auf dem Girokonto ist [[Verfügungsgeld]], kein [[Anlagegeld]]. Dennoch ist das Giroguthaben (zusammen mit den weiteren Kontenguthaben) von der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 €) erfasst. |