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Der Betreuer kann Online-Banking benutzen; allerdings ist kein Geldinstitut verpflichtet, dies anzubieten. Einige Banken blockieren dies, um Betreuer zu veranlassen, einen Bankenwechsel vorzunehmen.
 
Der Betreuer kann Online-Banking benutzen; allerdings ist kein Geldinstitut verpflichtet, dies anzubieten. Einige Banken blockieren dies, um Betreuer zu veranlassen, einen Bankenwechsel vorzunehmen.
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Soweit der Betreute verschuldet ist, enpfiehlt es sich, das Girokonto in ein [[wikipedia:de:Pfändungsschutzkonto|Pfänfungsschutzkonto]] umzuwandeln. Darauf sind derzeit (seit 1.7.23) 1409,99 € geschützt.
    
==Kontoeröffnung/Legitimationspflichten==
 
==Kontoeröffnung/Legitimationspflichten==