am Bankschalter wäre andernfalls jedes Mal mit unnötigem Zeitaufwand verbunden. Auf das Einräumen von Online-Banking hat der Betreuer (genau wie jeder andere Kunde) keinen Rechtsanspruch. Eine Betreuerbestellung ist aber andererseits auch kein Hinderungsgrund für Onlinebanking, zumindest seit 2009 die Verfügung über Girokonten durch Betreuer generell freigegeben wurde (§ 1849 BGB). | am Bankschalter wäre andernfalls jedes Mal mit unnötigem Zeitaufwand verbunden. Auf das Einräumen von Online-Banking hat der Betreuer (genau wie jeder andere Kunde) keinen Rechtsanspruch. Eine Betreuerbestellung ist aber andererseits auch kein Hinderungsgrund für Onlinebanking, zumindest seit 2009 die Verfügung über Girokonten durch Betreuer generell freigegeben wurde (§ 1849 BGB). |