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Zu den Anforderungen an das durch das Coronavirus ausgelöste Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen und des Verfahrenspflegers im Rahmen der Bestellung eines Betreuers.
 
Zu den Anforderungen an das durch das Coronavirus ausgelöste Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen und des Verfahrenspflegers im Rahmen der Bestellung eines Betreuers.
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'''AG Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2020, 85 XVII 69/20'''
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Zu den Anforderungen unter denen von der persönlichen Anhörung eines Betroffenen im Rahmen der Bestellung eines Betreuers bei der derzeitigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 – Pandemie durch das Gericht abgesehen werden kann.
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'''LG Darmstadt, Beschluss vom 22.04.2020, 5 T 229/20''':
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Im Lichte der Grundrechte und der gesetzlichen Regelungen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Freiheit des Betroffenen ein sehr hohes Gut ist und die Verfahrensanforderungen bei Freiheitsbeschränkungen so hoch sind, so dass Anhörungen bestmöglich und grundsätzlich auch unter Erschwernissen durchzuführen sind, da gegenüber einem vollständigen Verzicht auf eine Anhörung stets etwaige mildere Mittel vorzuziehen sind.
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'''LG Freiburg, Beschluss vom 30.04.2020, 4 T 82/20'''
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Von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren kann nicht gem. §§ 319 Abs. 3, 34 Abs. 2 FamFG abgesehen werden, wenn die geschlossene Station, auf der der Betroffene untergebracht ist, für Außenstehende zugänglich ist, einen hinreichend großen Besprechungsraum besitzt, so dass dort die Abstandsregeln (1,50 Meter von Person zu Person) sowie die vom RKI empfohlenen allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden können und der mit der Anhörung beauftragte Richter, sowie sämtliche an der Anhörung teilnehmenden Personen, eine Mund-Nasen-Bedeckung („Alltagsmaske“) tragen. Unter diesen Umständen sind keine erheblichen Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu befürchten.
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'''LG Wuppertal, Beschluss vom 05.05.2020, 9 T 71/20'''
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Persönliche Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssachen kann trotz Corona-Krise nicht (mehr) durch eine telefonische ersetzt werden.
    
[[Kategorie:Betreuungsverfahren]]
 
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[[Kategorie:Unterbringung]]
 
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[[Kategorie:Rechtsprechung]]
 
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