Ein Haftungsproblem kann sich weiterhin dann ergeben, wenn die Vorlage der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der Erbausschlagung an das Nachlassgericht innerhalb des verbleibenden Ausschlagungszeitraums versäumt wird. | Ein Haftungsproblem kann sich weiterhin dann ergeben, wenn die Vorlage der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der Erbausschlagung an das Nachlassgericht innerhalb des verbleibenden Ausschlagungszeitraums versäumt wird. |