Basisdaten
Volltitel: Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern
Abkürzung: BtRegV
Art: Rechtsverordnung des Bundes
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht, Verwaltungsrecht, Berufsrecht
Fundstellennachweis:
Datum des Gesetzes: 13.7.2022 (BGBl. I. S. 1154)
Inkrafttreten: 01.01.2023

Die Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV) ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesjustizministerium (mit Zustimmung des Bundesrates) zur genaueren Regelung der Registrierung von Berufsbetreuern erlassen hat.

Die Verordnungsermächtigung sowohl für inhaltliche Fragen, vor allem des Sachkundenachweises, auch auch für das Registrierungsverfahren, findet sich in § 23 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 des Betreuungsorganisationsgesetzes.

Die Verordnung wurde am 8.7.2022 vom Bundesrat gebilligt und am 13.7.22 endgültig beschlossen. Inkraft Treten kann die Verordnung nur gemeinsam mit dem Betreuungsorganisationsgesatz.

Weblinks

Literatur

  • Deinert/Bürkel: Registrierung von Bestandsbetreuern – was ist wann zu tun? BtPrax Heft 5/2022