Gesetzgebung

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Allgemeines

Die Gesetzgebung des deutschen Bundesstaates, seit der Deutschen Wiedervereinigung bestehend aus 16 Gliedstaaten, ist in den Artikeln 70 bis 82 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich geregelt.

Siehe auch