Mitteilungspflicht
Version vom 24. Juli 2024, 09:53 Uhr von Gabriele Wicked (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Für rechtliche Betreuer bestehen mehrere gesetzliche Mitteilungspflichten: * Der Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde ist gemäß § 1818 Abs. 3 BGB…“)
Für rechtliche Betreuer bestehen mehrere gesetzliche Mitteilungspflichten:
- Der Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde ist gemäß § 1818 Abs. 3 BGB zur Mitteilung an das Betreuungsgericht verpflichtet.