Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Für ehrenamtliche Betreuer gibt es bisher keine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die Jahresberichte können weiterhin papierhaft eingereicht werden.
Stand der Umsetzung | des elektronischen Rechtsverkehrs | in den Bundesländern | (Stand 1.6.2024) |
Bundesland | EGVP | eAkte | Umsetzungsstand |
Baden-Württemberg | ja | ja | alle 152 Amtsgerichte in Baden-Württemberg = 100 % |
Bayern | ? | ? | ? |
Berlin | ? | ? | ? |
Brandenburg | ? | ? | ? |
Bremen | ? | ? | ? |
Hamburg | ? | ? | ? |
Hessen | ? | ? | ? |
Mecklenburg-Vorp. | ? | ? | ? |
Niedersachsen | ? | ? | ? |
Nordrhein-Westfalen | ? | ? | ? |
Rheinland-Pfalz | ? | ? | ? |
Saarland | ? | ? | ? |
Sachsen | ? | ? | ? |
Sachsen-Anhalt | ? | ? | ? |
Schleswig-Holstein | ? | ? | ? |
Thüringen | ? | ? | ? |
Elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO)
Das privatrechtliche eBO erfordert eine Software von kommerziellen Anbietern, die auf dem eigenen Computer installiert werden muss. Dabei entstehen monatliche Lizenzkosten. Die gängigen Softwarelösungen für Berufsbetreuer stellen in der Regel bereits eine Anbindung an das eBO zur Verfügung.
Mein Justizpostfach (MJP)
Das öffentlich-rechtliche MJP ist ein kostenfreies Angebot des Bundesinnenministeriums. Es handelt sich um eine Webanwendung, das heißt, das Postfach wird über den Internetbrowser aufgerufen. Mit dem MJP können Nutzer*innen ihre Dokumente über eine einfache Benutzeroberfläche an die Amtsgerichte versenden und die eingehenden Dokumente über ihr eigenes Postfach abrufen.
Für die Einrichtung und Nutzung des eBO oder des MJP müssen sich Interessierte zunächst identifizieren. Das geht aktuell noch am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises. Dazu benötigt man ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp.