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des Betreuers keine Folge leistet, eine stärkere Entscheidungsmacht des Betreuers nicht über § 1903 BGB durchgesetzt werden.
 
des Betreuers keine Folge leistet, eine stärkere Entscheidungsmacht des Betreuers nicht über § 1903 BGB durchgesetzt werden.
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'''[http://www.burhoff.de/rspr/texte/u_00046.htm OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2000], {{Rspr|1 Ws 373/00}} ''':
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'''[http://www.burhoff.de/rspr/texte/u_00046.htm OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2000], 1 Ws 373/00 ''', NJW 2001, 1150:
    
Kein Bestimmungsrecht des Betreuers über Einwilligung zur bedingten Entlassung nach § 57 StGB aus der Strafhaft.
 
Kein Bestimmungsrecht des Betreuers über Einwilligung zur bedingten Entlassung nach § 57 StGB aus der Strafhaft.