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Version vom 4. April 2011, 08:52 Uhr
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08:52, 4. Apr. 2011
→Rechtsprechung
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des Betreuers keine Folge leistet, eine stärkere Entscheidungsmacht des Betreuers nicht über § 1903 BGB durchgesetzt werden.
des Betreuers keine Folge leistet, eine stärkere Entscheidungsmacht des Betreuers nicht über § 1903 BGB durchgesetzt werden.
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'''[http://www.burhoff.de/rspr/texte/u_00046.htm OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2000],
{{Rspr|
1 Ws 373/00
}}
''':
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'''[http://www.burhoff.de/rspr/texte/u_00046.htm OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2000], 1 Ws 373/00 '''
, NJW 2001, 1150
:
Kein Bestimmungsrecht des Betreuers über Einwilligung zur bedingten Entlassung nach § 57 StGB aus der Strafhaft.
Kein Bestimmungsrecht des Betreuers über Einwilligung zur bedingten Entlassung nach § 57 StGB aus der Strafhaft.
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