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Das '''Aufenthaltsbestimmungsrecht''' ist ein Teilbereich der [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertretung]], der sich mit dem [[wikipedia:de:Wohnsitz|Wohnsitz]] und dem tatsächlichen Aufenthalt eines [[wikipedia:de:Minderjähriger|Minderjährigen]] unter elterlicher Sorge oder [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] oder eines volljährigen Betreuten befasst.
 
Das '''Aufenthaltsbestimmungsrecht''' ist ein Teilbereich der [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertretung]], der sich mit dem [[wikipedia:de:Wohnsitz|Wohnsitz]] und dem tatsächlichen Aufenthalt eines [[wikipedia:de:Minderjähriger|Minderjährigen]] unter elterlicher Sorge oder [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] oder eines volljährigen Betreuten befasst.
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Bei [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährigen]] unter rechtlicher Betreuung ist der [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenkreis]] Aufenthaltsbestimmung sehr häufig angeordnet. Er schließt für Betreute Mietverträge und kündigt diese im Rahmen des {{Zitat-dej|§|1907|bgb}} BGB. Auch die Veranlassung freiheitsentziehender [[Unterbringung]]en Betreuter nach {{Zitat-dej|§|1906|bgb}} BGB setzt den Betreueraufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung voraus.  
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Bei [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährigen]] unter rechtlicher Betreuung ist der [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenkreis]] Aufenthaltsbestimmung sehr häufig angeordnet. Der Betreuer schließt für Betreute Mietverträge und kündigt diese im Rahmen des {{Zitat-dej|§|1907|bgb}} BGB. Auch die Veranlassung freiheitsentziehender [[Unterbringung]]en Betreuter nach {{Zitat-dej|§|1906|bgb}} BGB setzt den Betreueraufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung voraus.
    
==Sorge um die Wohnverhältnisse des Betreuten==
 
==Sorge um die Wohnverhältnisse des Betreuten==

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