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| | #Ist der Sachverständige im Sinne von § 321 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht hinreichend qualifiziert, kann das von ihm angefertigte Gutachten nicht verwertet werden. | | #Ist der Sachverständige im Sinne von § 321 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht hinreichend qualifiziert, kann das von ihm angefertigte Gutachten nicht verwertet werden. |
| | # Dem Betroffenen sind vor seiner Untersuchung durch den Sachverständigen dessen Ernennung und der Zweck der Untersuchung bekanntzugeben. | | # Dem Betroffenen sind vor seiner Untersuchung durch den Sachverständigen dessen Ernennung und der Zweck der Untersuchung bekanntzugeben. |
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| | + | '''OLG Dresden, Beschl. v. 15.06.2010 - 3 W 549/10''': |
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| | + | Bei unvertretbarer Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit bleiben seine |
| | + | Vergütungsansprüche bestehen. Wird ein Sachverständiger mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und werden |
| | + | dadurch zugleich seine gutachterlichen Leistungen unverwertbar, so geht er seines Entschädigungsanspruchs |
| | + | jedenfalls verlustig, wenn er die Unverwertbarkeit des Gutachtens bewusst |
| | + | herbeigeführt hat, etwa weil er sich im Prozess parteilich verhalten hat und deshalb mit |
| | + | Erfolg abgelehnt worden ist. Erweist sich jedoch die dem Ablehnungsgesuch der Partei stattgebende |
| | + | gerichtliche Entscheidung als nicht vertretbar, geht der Sachverständige seines Vergütungsanspruchs |
| | + | keinesfalls verlustig. Insoweit hat er eine etwaige Unverwertbarkeit seiner |
| | + | Leistungen schon nicht adäquat kausal verursacht. |
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