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==Schenkungen anläßlich Wohnungsauflösungen==
 
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Anläßlich einer [[Wohnungsauflösung]], die nach einer Heimaufnahme des Betreuten oft unumgänglich ist, werden Betreuer oft von Angehörigen des Betreuten um Schenkungen aus dem Hausrat angegangen. Hausratsgegenstände, die weder vom Betreuten weiter verwendet werden können noch zur Finanzierung des Heimaufenthaltes veräußert werden müssen, könnten vorübergehend leihweise an Angehörige (gegen Quittung) gehen. Verliehene Gegenstände verbleiben im Eigentum des Betreuten. Die Übergabe von Gebrauchtmöbeln, Kleidung oder anderen Einrichtungsgegenständen (ohne wesentlichen Verkaufswert) an gemeinnützige Organisationen sollte vom [[Betreuungsgericht]] genehmigt werden.
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Anläßlich einer [[Wohnungsauflösung]], die nach einer Heimaufnahme des Betreuten oft unumgänglich ist, werden Betreuer oft von Angehörigen des Betreuten um Schenkungen aus dem Hausrat angegangen. Hausratsgegenstände, die weder vom Betreuten weiter verwendet werden können noch zur Finanzierung des Heimaufenthaltes veräußert werden müssen, könnten vorübergehend leihweise an Angehörige (gegen Quittung) gehen. Verliehene Gegenstände verbleiben im Eigentum des Betreuten. Die Übergabe von Gebrauchtmöbeln, Kleidung oder anderen Einrichtungsgegenständen (ohne wesentlichen Verkaufswert) an [[Gemeinwohlorientierung|gemeinnützige Organisationen]] sollte vom [[Betreuungsgericht]] genehmigt werden.
    
==Ausstattung==
 
==Ausstattung==
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