Seit Juli 2019 galten für die pauschale [[Betreuervergütung]] ({{Zitat de §|8|vbvg_2023}} ff VBVG) nicht mehr Stundensätze, die multipliziert wurden (wie seit 1999), sondern feste Tabellenbeträge. Dabei wurden zunächst entsprechend der Betreuerqualifikation die Tabellen A, B und C unterschieden.
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Seit Juli 2019 galten für die '''pauschale''' [[Betreuervergütung]] ({{Zitat de §|8|vbvg_2023}} ff VBVG) nicht mehr Stundensätze, die multipliziert wurden (wie seit 1999), sondern feste Tabellenbeträge. Dabei wurden zunächst entsprechend der Betreuerqualifikation die Tabellen A, B und C unterschieden.