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Die [[Betreuerhaftung|Haftung]] für Schäden nach {{Zitat-dej|§|1826|bgb}} BGB kann eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] haben allerdings alle Bundesländer eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, in denen alle Betreuer, die nicht beruflich tätig sind, versichert sind. Hier sind Personen- und Sachschäden bis zu 1 Mio. Euro versichert. Bei Vermögensschäden liegt der Versicherungsschutz jedoch deutlich niedriger. Je nach Bundesland liegt der [[Haftpflichtversicherung|Versicherungsschutz]] für Vermögensschäden zwischen 26.000 und 100.000 Euro.  
 
Die [[Betreuerhaftung|Haftung]] für Schäden nach {{Zitat-dej|§|1826|bgb}} BGB kann eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] haben allerdings alle Bundesländer eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, in denen alle Betreuer, die nicht beruflich tätig sind, versichert sind. Hier sind Personen- und Sachschäden bis zu 1 Mio. Euro versichert. Bei Vermögensschäden liegt der Versicherungsschutz jedoch deutlich niedriger. Je nach Bundesland liegt der [[Haftpflichtversicherung|Versicherungsschutz]] für Vermögensschäden zwischen 26.000 und 100.000 Euro.  
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Betreuer können sich ergänzend versichern, insbesondere für Vermögensschäden. Diese Versicherungsbeiträge können ehrenamtliche Betreuer sich als [[Aufwendungsersatz]] erstatten lassen ({{Zitat-dej|§|1877|bgb}} Abs. 2 BGB). Wählen diese Betreuer allerdings die Aufwandspauschale von 425,00 Euro ({{Zitat-dej|§|1878|bgb}} BGB), wird der Versicherungsbeitrag nicht separat erstattet. Ergänzend oder anstelle des Sammelversicherungsschutzes bieten viele [[Betreuungsverein]]e ehrenamtlichen Betreuern eine günstige Möglichkeit zur [[Haftpflichtversicherung]] an.
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Betreuer können sich ergänzend versichern, insbesondere für Vermögensschäden. Diese Versicherungsbeiträge können ehrenamtliche Betreuer sich als [[Aufwendungsersatz]] erstatten lassen ({{Zitat-dej|§|1877|bgb}} Abs. 2 BGB). Wählen diese Betreuer allerdings die Aufwandspauschale von 450,00 Euro ({{Zitat-dej|§|1878|bgb}} BGB), wird der Versicherungsbeitrag nicht separat erstattet. Ergänzend oder anstelle des Sammelversicherungsschutzes bieten viele [[Betreuungsverein]]e ehrenamtlichen Betreuern eine günstige Möglichkeit zur [[Haftpflichtversicherung]] an.
    
==Unfallversicherungsschutz==
 
==Unfallversicherungsschutz==
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