Das deutsche Wort Register stammt aus der mittellateinischen Sprache und hat im Recht die Bedeutung eines Verwaltungsverzeichnisses. Auch die englische Sprache kennt das Wort „register“. Die Ämter der unterschiedlichen Verwaltungen im Staat tragen Beurkundungen von rechtlichen Tatsachen und Rechtsverhältnissen laufend in ihre Register ein und halten sie aktuell. Wichtig für das gute Funktionieren der staatlichen Verwaltung als dritter Gewalt in Europa (wegen der Gewaltenteilung in [[Gesetzgebung]], [[Rechtsprechung]] und Verwaltung) waren seit sehr langer Zeit vor allem die Personenstandsregister, die Güterrechtsregister, die Handelsregister, die Grundbücher und die Strafregister. | Das deutsche Wort Register stammt aus der mittellateinischen Sprache und hat im Recht die Bedeutung eines Verwaltungsverzeichnisses. Auch die englische Sprache kennt das Wort „register“. Die Ämter der unterschiedlichen Verwaltungen im Staat tragen Beurkundungen von rechtlichen Tatsachen und Rechtsverhältnissen laufend in ihre Register ein und halten sie aktuell. Wichtig für das gute Funktionieren der staatlichen Verwaltung als dritter Gewalt in Europa (wegen der Gewaltenteilung in [[Gesetzgebung]], [[Rechtsprechung]] und Verwaltung) waren seit sehr langer Zeit vor allem die Personenstandsregister, die Güterrechtsregister, die Handelsregister, die Grundbücher und die Strafregister. |