Als Teil der zunehmenden Digitalisierung in Verwaltung und [[Rechtsprechung]] für Deutschland sollen auch die Prozessakten zukünftig elektronisch geführt werden. Die Zulassung der eAkte bei Gericht kann von den deutschen Bundesländern per Rechtsverordnung auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden, da es sich hier um eine sehr kritische Infrastruktur handelt. Die Bundesregierung und die sechzehn Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnungen die organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Verwahrung der elektronischen Akten einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen der [[digitale Barrierefreiheit|Barrierefreiheit]]. Die [[IT-Sicherheit]] und der [[Datenschutz]] haben in Deutschland höchste Priorität. | Als Teil der zunehmenden Digitalisierung in Verwaltung und [[Rechtsprechung]] für Deutschland sollen auch die Prozessakten zukünftig elektronisch geführt werden. Die Zulassung der eAkte bei Gericht kann von den deutschen Bundesländern per Rechtsverordnung auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden, da es sich hier um eine sehr kritische Infrastruktur handelt. Die Bundesregierung und die sechzehn Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnungen die organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Verwahrung der elektronischen Akten einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen der [[digitale Barrierefreiheit|Barrierefreiheit]]. Die [[IT-Sicherheit]] und der [[Datenschutz]] haben in Deutschland höchste Priorität. |