Das deutsche Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) hat dazu geführt, dass die deutschen [[Bundesländer]] eigene Landeskrebsregistergesetze erlassen haben. Diese Landesgesetze sollen der Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung der Krebspatientinnen und -patienten in ihrem jeweiligen Bundesland dienen (siehe § 65c SGB V). Die klinische Krebsregistrierung erfolgt auf der Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke. Die Daten sind zu Forschungszwecken jährlich landesbezogen auszuwerten (vergleiche: [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]]). | Das deutsche Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) hat dazu geführt, dass die deutschen [[Bundesländer]] eigene Landeskrebsregistergesetze erlassen haben. Diese Landesgesetze sollen der Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung der Krebspatientinnen und -patienten in ihrem jeweiligen Bundesland dienen (siehe § 65c SGB V). Die klinische Krebsregistrierung erfolgt auf der Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke. Die Daten sind zu Forschungszwecken jährlich landesbezogen auszuwerten (vergleiche: [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]]). |