Die Gesetzgebung des deutschen Bundesstaates, seit der Deutschen Wiedervereinigung bestehend aus 16 Gliedstaaten, ist in den Artikeln 70 bis 82 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich geregelt. | Die Gesetzgebung des deutschen Bundesstaates, seit der Deutschen Wiedervereinigung bestehend aus 16 Gliedstaaten, ist in den Artikeln 70 bis 82 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich geregelt. |