* durch freiwillige Übernahme: in bestimmten Berufen wie bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenpflegern, Altenpflegern, Erziehern; im Bewachungsgewerbe; bei [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälten]], [[Berufsbetreuer]]n u.a.; | * durch freiwillige Übernahme: in bestimmten Berufen wie bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenpflegern, Altenpflegern, Erziehern; im Bewachungsgewerbe; bei [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälten]], [[Berufsbetreuer]]n u.a.; |