E-Rezept: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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* [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html Internetseite zum E-Rezept]

Version vom 12. Mai 2025, 15:51 Uhr

Das E-Rezept, d.h. die elektronische Verordnung oder Verschreibung für den Patienten durch seinen Arzt oder seine Ärztin, ist für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland seit dem 01.01.2024 zur Regel geworden. Die Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form wurde in § 86 SGB V sozialgesetzlich vorbereitet. Es geht dabei um sogenannte Bundesmantelverträge zwischen den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Deutschland.

Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts mit Hilfe der deutschen Telematikinfrastruktur hat die jahrelange „Zettelwirtschaft“ im Gesundheitswesen beendet. Die früheren Arztrezepte auf Papier werden zur rechtssicheren Abrechnung der Arzneimittelkosten des krankenversicherten Patienten heute nicht mehr benötigt. Bekanntlich konnten in Einzelfällen auch solche Arztrezepte gefälscht werden (= Urkundenfälschung).

Siehe auch

Weblinks