Der deutsche Gesetzgeber muss daher feste, allgemein geltende Regeln, nach denen das gerichtliche Verfahren abläuft, in einem Gesetz festlegen. Man spricht im deutschen Prozessrecht von Verfahrensprinzipien oder Prozessrechtsgrundsätzen. Einer dieser Grundsätze ist der Untersuchungsgrundsatz im Unterschied zum im Zivilprozess sonst üblichen Verhandlungsgrundsatz. | Der deutsche Gesetzgeber muss daher feste, allgemein geltende Regeln, nach denen das gerichtliche Verfahren abläuft, in einem Gesetz festlegen. Man spricht im deutschen Prozessrecht von Verfahrensprinzipien oder Prozessrechtsgrundsätzen. Einer dieser Grundsätze ist der Untersuchungsgrundsatz im Unterschied zum im Zivilprozess sonst üblichen Verhandlungsgrundsatz. |