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==Erlaubte Sittlichkeits- und Anstandsschenkungen==
 
==Erlaubte Sittlichkeits- und Anstandsschenkungen==
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Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, kann der Betreuer namens des Betreuten machen ({{Zitat de §|1854|bgb}} Nr. 8 BGB). Darunter fallen Geschenke zu Geburtstagen, Weihnachten, Verlobung, Hochzeit, Examen usw. an nahe Angehörige. Bezüglich der Höhe kommt es auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betreuten an.
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Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, kann der Betreuer namens des Betreuten machen ({{Zitat de §|1854|bgb}} Nr. 8 BGB). Darunter fallen Geschenke zu Geburtstagen, Ostern, Weihnachten, Verlobung, Hochzeit, Examen usw. an nahe Angehörige. Bezüglich der Höhe kommt es auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betreuten an.
    
Der Begriff des Anstands verweist auf kulturelle und soziale Schenksitten, vor allem auf die Jahresgaben zu allgemeinen (Weihnachten) und persönlichen Feiertagen (Geburtstag) und zu Lebenshöhepunkten wie Taufe, Firmung oder Konfirmation und Hochzeit, Silber- oder Goldhochzeit und bei Beerdigungsfeiern, ferner auf das übliche Trinkgeld (von ca. 10 – 15 % des jeweiligen Preises bei Dienstleistungen wie Bewirtungen).
 
Der Begriff des Anstands verweist auf kulturelle und soziale Schenksitten, vor allem auf die Jahresgaben zu allgemeinen (Weihnachten) und persönlichen Feiertagen (Geburtstag) und zu Lebenshöhepunkten wie Taufe, Firmung oder Konfirmation und Hochzeit, Silber- oder Goldhochzeit und bei Beerdigungsfeiern, ferner auf das übliche Trinkgeld (von ca. 10 – 15 % des jeweiligen Preises bei Dienstleistungen wie Bewirtungen).
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