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| | =Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)= | | =Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)= |
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| − | § 219 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen | + | ==§ 219 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen== |
| | Die Werkstatt ist eine Einrichtung zur Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können und fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. | | Die Werkstatt ist eine Einrichtung zur Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können und fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. |
| | Um ihre Leistungs- oder Arbeitsfähigkeit zu entwickeln oder wiederherstellen erhalten Sie eine angemessene berufliche Bildung und arbeiten mit einem ihrer Tätigkeit angemessenen Entgelt, sofern absehbar ist, dass sie spätestens nach der Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen eine wirtschaftlich vertretbare Mindestarbeit leisten werden. | | Um ihre Leistungs- oder Arbeitsfähigkeit zu entwickeln oder wiederherstellen erhalten Sie eine angemessene berufliche Bildung und arbeiten mit einem ihrer Tätigkeit angemessenen Entgelt, sofern absehbar ist, dass sie spätestens nach der Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen eine wirtschaftlich vertretbare Mindestarbeit leisten werden. |
| | Menschen mit Behinderungen, die die Voraussetzungen für eine Mitarbeit in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Gruppen, die der Werkstatt angeschlossen sind, betreut und gefördert werden und weiterhin Angebote zur Orientierung auf Beschäftigung enthalten. | | Menschen mit Behinderungen, die die Voraussetzungen für eine Mitarbeit in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Gruppen, die der Werkstatt angeschlossen sind, betreut und gefördert werden und weiterhin Angebote zur Orientierung auf Beschäftigung enthalten. |
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| − | § 221 Absatz 2 SGB IX Arbeitsentgelt behinderter Menschen | + | ==§ 221 Absatz 2 SGB IX Arbeitsentgelt behinderter Menschen== |
| | Das Werkstatt-Entgelt besteht aus einem Grundbetrag und einem Steigerungsbetrag. So steht es in § 221 Abs. 2 SGB IX. Außerdem bekommen viele Beschäftigte im Arbeitsbereich zusätzlich ein Arbeitsförderungsgeld. | | Das Werkstatt-Entgelt besteht aus einem Grundbetrag und einem Steigerungsbetrag. So steht es in § 221 Abs. 2 SGB IX. Außerdem bekommen viele Beschäftigte im Arbeitsbereich zusätzlich ein Arbeitsförderungsgeld. |
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| | Das Arbeitsförderungsgeld ist in § 59 SGB IX geregelt. Viele Beschäftigte bekommen im Arbeitsbereich ein zusätzliches Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro pro Monat. | | Das Arbeitsförderungsgeld ist in § 59 SGB IX geregelt. Viele Beschäftigte bekommen im Arbeitsbereich ein zusätzliches Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro pro Monat. |
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| − | Aufgaben der rechtlichen Betreuung im Zusammenhang mit der Werkstatt für behinderte Menschen | + | ==Aufgaben der rechtlichen Betreuung im Zusammenhang mit der Werkstatt für behinderte Menschen== |
| | Es gibt verschiedene Aufgabenkreise, die nach Bedarf und gerichtlich festgelegt von der rechtlichen Betreuung abgedeckt werden müssen. Die Aufgabe von Betreuer:innen nach § 1821 BGB liegt darin die betreue Person so zu unterstützen, dass diese Angelegenheiten selbst rechtlich besorgen kann. Hierzu müssen die Wünsche der betreuten Person festgestellt werden, um die Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten anzupassen. Betreuer:innen machen nur Gebrauch von der Vertretungsmacht § 1823 BGB, wenn dies erforderlich ist. | | Es gibt verschiedene Aufgabenkreise, die nach Bedarf und gerichtlich festgelegt von der rechtlichen Betreuung abgedeckt werden müssen. Die Aufgabe von Betreuer:innen nach § 1821 BGB liegt darin die betreue Person so zu unterstützen, dass diese Angelegenheiten selbst rechtlich besorgen kann. Hierzu müssen die Wünsche der betreuten Person festgestellt werden, um die Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten anzupassen. Betreuer:innen machen nur Gebrauch von der Vertretungsmacht § 1823 BGB, wenn dies erforderlich ist. |
| | Mit Blick auf die Aufgaben der rechtlichen Betreuung im Zusammenhang mit der Werkstatt für behinderte Menschen geht es darum die Wünsche zu erfassen, ob die betreute Person zufrieden mit dem Werkstattplatz ist, wechseln möchte oder diesen dabei zu unterstützen eine andere Beschäftigung zu finden. | | Mit Blick auf die Aufgaben der rechtlichen Betreuung im Zusammenhang mit der Werkstatt für behinderte Menschen geht es darum die Wünsche zu erfassen, ob die betreute Person zufrieden mit dem Werkstattplatz ist, wechseln möchte oder diesen dabei zu unterstützen eine andere Beschäftigung zu finden. |