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==Die Entwicklung und Ziele==
 
==Die Entwicklung und Ziele==
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Die Hamburger Mustergliederung ist das Ergebnis intensiver Diskussionen zwischen Betreuern, Rechtspflegern und Richtern aus [[Hamburg]] sowie der [[Betreuungsbehörde]] Hamburg. Seit dem Jahr 2005 gab es bisher insgesamt 3 Arbeitsgruppen. Die erste Mustergliederung wurde 2008 der LAG Hamburg (Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsgesetz Hamburg) zur Empfehlung vorgelegt. Im Jahr 2012 folgte eine zweite überarbeitete Fassung und im Jahr 2023 die dritte Fassung im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Wandsbek. Die dritte Fassung berücksichtigt die Änderungen für dei Berichterstattung durch die Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023.  
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Die Hamburger Mustergliederung ist das Ergebnis intensiver Diskussionen zwischen Betreuern, Rechtspflegern und Richtern aus [[Hamburg]] sowie der [[Betreuungsbehörde]] Hamburg. Seit dem Jahr 2005 gab es bisher insgesamt 3 Arbeitsgruppen. Die erste Mustergliederung wurde 2008 der LAG Hamburg (Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsgesetz Hamburg) zur Empfehlung vorgelegt. Im Jahr 2012 folgte eine zweite überarbeitete Fassung und im Jahr 2023 die dritte Fassung im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Wandsbek. Die dritte Fassung berücksichtigt die Änderungen für die Berichterstattung durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023.  
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Die Hamburger Mustergliederung ist eine Empfehlung für den [[Jahresbericht]] über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten nach § 1863 Abs. 3 BGB. Bei den Empfehlungen zur Gliederung orientierten sich die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Wandsbek mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven vor allem an drei Zielen:  
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Die Hamburger Mustergliederung ist eine Empfehlung für den [[Jahresbericht]] über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten nach § 1863 Abs. 3 BGB. Bei den Empfehlungen zur Gliederung orientierte sich die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Wandsbek mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven vor allem an drei Zielen:  
 
#Unterstützung der Betreuer bei der Reflexion und Planung ihrer Betreuertätigkeit, mit besonderer Berücksichtigung der neuen Regelungen nach § 1821 BGB (u.a. Ausrichtung der Betreuung nach den [[Wunscherfüllung|Wünschen]] bzw. mutmaßlichen Willen der betreuten Person, Vorrang der Unterstützung vor der Vertretung gem. [[UN-Behindertenrechtskonvention]]).
 
#Unterstützung der Betreuer bei der Reflexion und Planung ihrer Betreuertätigkeit, mit besonderer Berücksichtigung der neuen Regelungen nach § 1821 BGB (u.a. Ausrichtung der Betreuung nach den [[Wunscherfüllung|Wünschen]] bzw. mutmaßlichen Willen der betreuten Person, Vorrang der Unterstützung vor der Vertretung gem. [[UN-Behindertenrechtskonvention]]).
 
#Hilfestellung für die Betreuer bei der Darstellung der Wünsche der betreuten Person sowie der Ziele und Maßnahmen unter Beachtung der Berichtsanforderungen nach § 1863 Abs. 3 BGB.
 
#Hilfestellung für die Betreuer bei der Darstellung der Wünsche der betreuten Person sowie der Ziele und Maßnahmen unter Beachtung der Berichtsanforderungen nach § 1863 Abs. 3 BGB.
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