Eine weitere Möglichkeit der Kontakteinschränkung wäre die Variante des begleiteten Umgangs. Der Umgang findet dann dementsprechend in Anwesenheit einer weiteren Person, üblicherweise der rechtlichen Betreuung oder einer unvoreingenommenen Bezugsperson statt. Dies stellt eine gemäßigte, präventive Maßnahme dar, um einem absolutes Kontakt- beziehungsweise Umgangsverbot vorzubeugen. | Eine weitere Möglichkeit der Kontakteinschränkung wäre die Variante des begleiteten Umgangs. Der Umgang findet dann dementsprechend in Anwesenheit einer weiteren Person, üblicherweise der rechtlichen Betreuung oder einer unvoreingenommenen Bezugsperson statt. Dies stellt eine gemäßigte, präventive Maßnahme dar, um einem absolutes Kontakt- beziehungsweise Umgangsverbot vorzubeugen. |