Neben den bekannten Spielarten der gesetzlichen Betreuung - durch [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]], [[Berufsbetreuer]], [[Vereinsbetreuer]] oder [[Behördenbetreuer]] - gibt es noch eine weitere Variante der Führung von Betreuungen (sowie von Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige), die durch einen Beamten im Rahmen der Nebentätigkeitsbestimmungen des Beamtenrechtes. (Wenn im folgenden von Betreuungen die Rede ist, sind Vormundschaften und Pflegschaften Minderjähriger ebenfalls gemeint.) | Neben den bekannten Spielarten der gesetzlichen Betreuung - durch [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]], [[Berufsbetreuer]], [[Vereinsbetreuer]] oder [[Behördenbetreuer]] - gibt es noch eine weitere Variante der Führung von Betreuungen (sowie von Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige), die durch einen Beamten im Rahmen der Nebentätigkeitsbestimmungen des Beamtenrechtes. (Wenn im folgenden von Betreuungen die Rede ist, sind Vormundschaften und Pflegschaften Minderjähriger ebenfalls gemeint.) |