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Siehe auch unter [[Betreuerwechsel]].
 
Siehe auch unter [[Betreuerwechsel]].
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===Ablehnungsbeschluss===
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Das Betreuungsverfahren kann auch mit einem Ablehnungs- bzw Einstellungsbeschluss enden, d.h., dass kein Betreuer bestellt wird. Gründe hierfür können sein:
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*Antragsrücknahme durch den Betroffenen
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*Nichtvorliegen der medizinischen [[Betreuungsvoraussetzung]]en, § 1896 Abs. 1 BGB
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*Nichtvorliegen eines (inländischen);Fürsorgebedürfnisses, § 1896 ABS. 2 BGB
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*Vorliegen geeigneter Betreuungsalternativen (zB einer ausreichenden [[Vorsorgevollmacht]]
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*Fehlende Zustimmung des Betroffenen (bei [[freier Wille|freier Willensbestimmung]], § 1896 Abs. 1a BGB.
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==Überprüfung der Betreuerbestellung==
 
==Überprüfung der Betreuerbestellung==