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Rechtsprechung:
 
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'''BGH Urteil v 8.12.2004, IV ZR 223/03''', ZEV 2005, 117:
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'''BGH Urteil v 8.12.2004, IV ZR 223/03''', FamRZ 2005, 448 = ZEV 2005, 117:
    
Der Pflichtteilsanspruch kann, wenn er auf den Sozialhilfeträger übergeleitet worden ist, von diesem auch geltend gemacht werden, ohne dass es insoweit auf eine Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten selbst ankäme.
 
Der Pflichtteilsanspruch kann, wenn er auf den Sozialhilfeträger übergeleitet worden ist, von diesem auch geltend gemacht werden, ohne dass es insoweit auf eine Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten selbst ankäme.