Änderungen

3 Bytes hinzugefügt ,  12:50, 24. Feb. 2013
Zeile 83: Zeile 83:  
Ein Übergabevertrag, durch den das dem Betreuten gehörende landwirtschaftliche Unternehmen gegen Zusage eines Altenteils auf den Sohn übertragen werden soll, ist nicht generell "nicht genehmigungsfähig".
 
Ein Übergabevertrag, durch den das dem Betreuten gehörende landwirtschaftliche Unternehmen gegen Zusage eines Altenteils auf den Sohn übertragen werden soll, ist nicht generell "nicht genehmigungsfähig".
   −
''' OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.09.2007; 20 W 69/07'''; BtPrax 2008, 84 = FGPrax 2008, 18 = FamRZ 2008, 544:
+
''' OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.09.2007; 20 W 69/07'''; BtPrax 2008, 84 = FGPrax 2008, 18 = FamRZ 2008, 544 = :
    
Zur rechtlichen Bewertung der Übertragung des Miteigentumsanteils des Betreuten an dessen Eigentumswohnung, die seinen einzigen Vermögenswert darstellt und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen der Abkömmlinge gegen Übernahme einer inhaltlich stark beschränkten Pflegeverpflichtung durch den [[Ergänzungsbetreuer]] als unzulässige gemischte Schenkung.
 
Zur rechtlichen Bewertung der Übertragung des Miteigentumsanteils des Betreuten an dessen Eigentumswohnung, die seinen einzigen Vermögenswert darstellt und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen der Abkömmlinge gegen Übernahme einer inhaltlich stark beschränkten Pflegeverpflichtung durch den [[Ergänzungsbetreuer]] als unzulässige gemischte Schenkung.