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Ein Betreuer kann auch vorab mündlich z.B. in einem '''Telefongespräch''' mit dem zuständigen Richter, bestellt werden. Für den Beginn der Betreuung ist dieses Datum auch dann maßgebend, wenn der schriftlich niedergelegte Beschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt der Geschäftsstelle zur Bekanntmachung übergeben wird.
 
Ein Betreuer kann auch vorab mündlich z.B. in einem '''Telefongespräch''' mit dem zuständigen Richter, bestellt werden. Für den Beginn der Betreuung ist dieses Datum auch dann maßgebend, wenn der schriftlich niedergelegte Beschluss erst zu einem späteren Zeitpunkt der Geschäftsstelle zur Bekanntmachung übergeben wird.
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'''OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2009, 20 W 104/09''':
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'''OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2009, 20 W 104/09''', FGPrax 2009, 161:
    
Wenn ein Eilrichter einen [[vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuer]] ohne vorherige [[Anhörung]] des Betroffenen bestellt hat, muss selbst dann die Nachholung der Anhörung vom Eilrichter veranlasst werden, wenn der Betroffene später in eine andere Klinik verlegt wird, die weder in seinem Bezirk noch im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes des gewöhnlichen Aufenthaltes liegt.
 
Wenn ein Eilrichter einen [[vorläufiger Betreuer|vorläufigen Betreuer]] ohne vorherige [[Anhörung]] des Betroffenen bestellt hat, muss selbst dann die Nachholung der Anhörung vom Eilrichter veranlasst werden, wenn der Betroffene später in eine andere Klinik verlegt wird, die weder in seinem Bezirk noch im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes des gewöhnlichen Aufenthaltes liegt.