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Zum Rechtsweg mit [[Zugangsrecht]] für alle rechtsfähigen Personen gehören auch der „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ und der „Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens“. Am Ende des in Deutschland rechtsstaatlich garantierten Rechtsweges angekommen, spricht der Jurist von Rechtswegerschöpfung. Die Europäischen Gerichtshöfe bieten dann noch eine weitere Instanz an, z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der auf völkerrechtlicher Basis der (Europäischen) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950 in Straßburg/Strasbourg in Frankreich gegründet wurde.
 
Zum Rechtsweg mit [[Zugangsrecht]] für alle rechtsfähigen Personen gehören auch der „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ und der „Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens“. Am Ende des in Deutschland rechtsstaatlich garantierten Rechtsweges angekommen, spricht der Jurist von Rechtswegerschöpfung. Die Europäischen Gerichtshöfe bieten dann noch eine weitere Instanz an, z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der auf völkerrechtlicher Basis der (Europäischen) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950 in Straßburg/Strasbourg in Frankreich gegründet wurde.
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==demokratische Gerichtsverfassung für Deutschland==
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Die richterliche Gewalt in Deutschland wird gemäß § 1 GVG durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt. Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ausgeübt (siehe § 12 GVG). Gemäß § 13 GVG gehören vor die ordentlichen Gerichte die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der [[Freier Wille|freiwilligen]] Gerichtsbarkeit. Gemäß § 16 GVG sind staatliche Ausnahmegerichte – wie z.B. während der NS-Diktatur - heute unstatthaft: Niemand darf heute in Deutschland seinem – religionsneutralen - gesetzlichen Richter entzogen werden. Rechtshängigkeit und Rechtsweg werden in § 17 GVG und § 17a GVG gesetzlich geregelt.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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