Zum Rechtsweg mit [[Zugangsrecht]] für alle rechtsfähigen Personen gehören auch der „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ und der „Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens“. Am Ende des in Deutschland rechtsstaatlich garantierten Rechtsweges angekommen, spricht der Jurist von Rechtswegerschöpfung. Die Europäischen Gerichtshöfe bieten dann noch eine weitere Instanz an, z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der auf völkerrechtlicher Basis der (Europäischen) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950 in Straßburg/Strasbourg in Frankreich gegründet wurde. | Zum Rechtsweg mit [[Zugangsrecht]] für alle rechtsfähigen Personen gehören auch der „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ und der „Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens“. Am Ende des in Deutschland rechtsstaatlich garantierten Rechtsweges angekommen, spricht der Jurist von Rechtswegerschöpfung. Die Europäischen Gerichtshöfe bieten dann noch eine weitere Instanz an, z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der auf völkerrechtlicher Basis der (Europäischen) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950 in Straßburg/Strasbourg in Frankreich gegründet wurde. |