| − | Die Gesetzgebung des deutschen Bundesstaates, seit der Deutschen Wiedervereinigung [[Föderalismus|bestehend aus 16 Gliedstaaten]], ist in den Artikeln 70 bis 82 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich geregelt. | + | Die Gesetzgebung des deutschen Bundesstaates, seit der Deutschen Wiedervereinigung [[neu|im Jahr 1990]] [[Föderalismus|bestehend aus 16 Gliedstaaten]], ist in den Artikeln 70 bis 82 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich geregelt. |