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Die Gesetzgebung des deutschen Bundesstaates, seit der Deutschen Wiedervereinigung [[Föderalismus|bestehend aus 16 Gliedstaaten]], ist in den Artikeln 70 bis 82 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich geregelt.
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Die Gesetzgebung des deutschen Bundesstaates, seit der Deutschen Wiedervereinigung [[neu|im Jahr 1990]] [[Föderalismus|bestehend aus 16 Gliedstaaten]], ist in den Artikeln 70 bis 82 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich geregelt.
    
==Gesetze von Gott?==
 
==Gesetze von Gott?==
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