Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 32: Zeile 32:  
Ab 01.07.2005 gilt für [[Berufsbetreuer]] und [[Vereinsbetreuer]], dass Aufwendungsersatz für Barauslagen nicht mehr separat abgerechnet werden kann. Ab diesem Zeitpunkt ist der Auslagenersatz in der [[Betreuervergütung|Pauschalvergütung]] nach § 4 VBVG, § 5 [[VBVG]] enthalten.
 
Ab 01.07.2005 gilt für [[Berufsbetreuer]] und [[Vereinsbetreuer]], dass Aufwendungsersatz für Barauslagen nicht mehr separat abgerechnet werden kann. Ab diesem Zeitpunkt ist der Auslagenersatz in der [[Betreuervergütung|Pauschalvergütung]] nach § 4 VBVG, § 5 [[VBVG]] enthalten.
   −
==Rechtspechung==
+
==[[Rechtsprechung]]==
      Zeile 111: Zeile 111:     
'''Achtung: Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Tätigkeit von Betreuern seit 1.7.2013 nicht mehr umsatzsteuerpflichtig. Aufwendungen, soweit im Einzelfall zu ersetzen, werden mit den Bruttobeträgen, erstattet.'''
 
'''Achtung: Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Tätigkeit von Betreuern seit 1.7.2013 nicht mehr umsatzsteuerpflichtig. Aufwendungen, soweit im Einzelfall zu ersetzen, werden mit den Bruttobeträgen, erstattet.'''
−
      
==Ersatz für Berufliche Dienste nach § 1877 Abs. 3 BGB==
 
==Ersatz für Berufliche Dienste nach § 1877 Abs. 3 BGB==
7.537

Bearbeitungen

Navigationsmenü