Seit Juli 2019 gelten für die pauschale [[Betreuervergütung]] ({{Zitat de §|8|vbvg_2023}} ff VBVG) nicht mehr Stundensätze, die multipliziert werden (wie seit 1999), sondern feste Tabellenbeträge. Dabei wird entsprechend der Betreuerqualifikation die Tabelle A, B und C unterschieden.
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Seit Juli 2019 gelten für die pauschale [[Betreuervergütung]] ({{Zitat de §|8|vbvg_2023}} ff VBVG) nicht mehr Stundensätze, die multipliziert werden (wie seit 1999), sondern feste Tabellenbeträge. Dabei wurde zunächst entsprechend der Betreuerqualifikation die Tabelle A, B und C unterschieden.