Für diese jeweiligen Modellvorhaben müssen die [[Krankenkasse]]n oder ihre Verbände gemäß § 65 SGB V die Begleitforschung und Auswertung für die Allgemeinheit veranlassen. | Für diese jeweiligen Modellvorhaben müssen die [[Krankenkasse]]n oder ihre Verbände gemäß § 65 SGB V die Begleitforschung und Auswertung für die Allgemeinheit veranlassen. |