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Für diese jeweiligen Modellvorhaben müssen die [[Krankenkasse]]n oder ihre Verbände gemäß § 65 SGB V die Begleitforschung und Auswertung für die Allgemeinheit veranlassen.
 
Für diese jeweiligen Modellvorhaben müssen die [[Krankenkasse]]n oder ihre Verbände gemäß § 65 SGB V die Begleitforschung und Auswertung für die Allgemeinheit veranlassen.
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==Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung in Deutschland==
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Im Zeitraum von 2025 bis 2028 fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen regionalspezifische Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier gemäß § 123 SGB XI für vier Jahre befristet. Für diese jeweiligen Modellvorhaben müssen die Modellträger gemäß § 124 SGB XI auch die Begleitforschung und Auswertung vorsehen.
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Weitere mögliche Modellvorhaben zur besseren pflegerischen Versorgung oder sogar zur Rehabilitation der Patienten sind:
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* Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur gemäß § 125 SGB XI
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* Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege gemäß § 125a SGB XI
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* Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation gemäß § 11 SGB IX
    
==Bücher im Bundesanzeiger-Verlag==
 
==Bücher im Bundesanzeiger-Verlag==
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