Für Betreuer bedeutet dies: sobald sie durch andere Umstände Kenntnis von einem Gerichtsverfahren erhalten, das ihren [[Aufgabenkreis]] tangiert (z.B. Übergabe von Schriftstücken durch den Betreuten oder dritte Personen), wird empfohlen, dem Gericht unverzüglich Kenntnis von der Betreuerbestellung zu geben und darauf hinzuweisen, dass die bisherigen Verfahrenshandlungen gegenüber dem Betreuer nachzuholen sind. | Für Betreuer bedeutet dies: sobald sie durch andere Umstände Kenntnis von einem Gerichtsverfahren erhalten, das ihren [[Aufgabenkreis]] tangiert (z.B. Übergabe von Schriftstücken durch den Betreuten oder dritte Personen), wird empfohlen, dem Gericht unverzüglich Kenntnis von der Betreuerbestellung zu geben und darauf hinzuweisen, dass die bisherigen Verfahrenshandlungen gegenüber dem Betreuer nachzuholen sind. |