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Der Bundesgerichtshof hat allerdings seine [[Rechtsprechung]] bestätigt, wonach die Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine – aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar – prozessunfähige Partei die Einspruchsfrist in Gang setzt ([http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e5104cfbc0f2164bdcc471ac366e396c&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&nr=43659&pos=0&anz=1 Urteil des BGH vom 19.03.2008], XIII ZR 68/07 .
 
Der Bundesgerichtshof hat allerdings seine [[Rechtsprechung]] bestätigt, wonach die Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine – aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar – prozessunfähige Partei die Einspruchsfrist in Gang setzt ([http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e5104cfbc0f2164bdcc471ac366e396c&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&client=%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D&nr=43659&pos=0&anz=1 Urteil des BGH vom 19.03.2008], XIII ZR 68/07 .
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Für Betreuer bedeutet dies: sobald sie durch andere Umstände Kenntnis von einem Gerichtsverfahren erhalten, das ihren [[Aufgabenkreis]] tangiert (z.B. Übergabe von Schriftstücken durch den Betreuten oder dritte Personen), wird empfohlen, dem Gericht unverzüglich Kenntnis von der Betreuerbestellung zu geben und darauf hinzuweisen, dass die bisherigen Verfahrenshandlungen gegenüber dem Betreuer nachzuholen sind.  
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Für Betreuer bedeutet dies: sobald sie durch andere Umstände Kenntnis von einem Gerichtsverfahren erhalten, das ihren [[Aufgabenkreis]] tangiert (z.B. Übergabe von Schriftstücken durch den Betreuten oder dritte Personen), wird empfohlen, dem Gericht unverzüglich Kenntnis von der [[Betreuerbestellung]] zu geben und darauf hinzuweisen, dass die bisherigen Verfahrenshandlungen gegenüber dem Betreuer nachzuholen sind.  
    
Ist ein Gerichtsverfahren, das ohne Kenntnis des Betreuers ablief, bereits rechtskräftig abgeschlossen, sollte Nichtigkeitsklage wegen mangelnder [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertretung]] erhoben werden, sofern bei einer Wiederaufnahme eine Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Anwaltliche Beratung ist dringend angeraten.  Hierfür ist eine Frist von einem Monat gegeben, diese beginnt ab Kenntnis des Betreuers vom dem Urteil.
 
Ist ein Gerichtsverfahren, das ohne Kenntnis des Betreuers ablief, bereits rechtskräftig abgeschlossen, sollte Nichtigkeitsklage wegen mangelnder [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlicher Vertretung]] erhoben werden, sofern bei einer Wiederaufnahme eine Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Anwaltliche Beratung ist dringend angeraten.  Hierfür ist eine Frist von einem Monat gegeben, diese beginnt ab Kenntnis des Betreuers vom dem Urteil.
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