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#Kenntnisse des [[Betreuerpflichten|Betreuungs-]] und [[Unterbringung]]srechts, des dazugehörigen [[Betreuungsverfahren|Verfahrensrechts]] sowie auf den Gebieten der [[Gesundheitssorge|Personen-]] und [[Vermögenssorge]],
 
#Kenntnisse des [[Betreuerpflichten|Betreuungs-]] und [[Unterbringung]]srechts, des dazugehörigen [[Betreuungsverfahren|Verfahrensrechts]] sowie auf den Gebieten der [[Gesundheitssorge|Personen-]] und [[Vermögenssorge]],
 
# Kenntnisse des [[wikipedia:de:Sozialrecht (Deutschland)|sozialrechtlichen Unterstützungssystems]] und
 
# Kenntnisse des [[wikipedia:de:Sozialrecht (Deutschland)|sozialrechtlichen Unterstützungssystems]] und
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# Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.
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# Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur [[Unterstützte Entscheidungsfindung|Unterstützung bei der Entscheidungsfindung]].
    
Es kann davon ausgegangen werden, dass die meisten vorher vorhandenen [[Ausbildung]]s-/Studiengänge nur einen Teil der geforderten Kenntnisse vermitteln. Für die fehlenden Bestandteile ist von der Pflicht des Besuchs modular aufgebauter Sachkundelehrgänge auszugehen.
 
Es kann davon ausgegangen werden, dass die meisten vorher vorhandenen [[Ausbildung]]s-/Studiengänge nur einen Teil der geforderten Kenntnisse vermitteln. Für die fehlenden Bestandteile ist von der Pflicht des Besuchs modular aufgebauter Sachkundelehrgänge auszugehen.
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