Ohne eine positive Registrierung (oder die vorübergehende Registriervermutung des {{Zitat de §|32|btog}} BtOG) kann keine Betreuung nach dem 1.1.23 beruflich übertragen werden. Für vor dem 1.1.2023 übertragene berufliche Betreuungen galt via § 32 BtOG ein Bestandsschutz bis 1.7.2023. Für die weiteren [[Betreuervergütung|Vergütungsansprüche]] ( {{Zitat de §|7|vbvg_2023}} VBVG) musste auch hier die Registrierung beantragt und letztlich erfolgreich beschieden werden. | Ohne eine positive Registrierung (oder die vorübergehende Registriervermutung des {{Zitat de §|32|btog}} BtOG) kann keine Betreuung nach dem 1.1.23 beruflich übertragen werden. Für vor dem 1.1.2023 übertragene berufliche Betreuungen galt via § 32 BtOG ein Bestandsschutz bis 1.7.2023. Für die weiteren [[Betreuervergütung|Vergütungsansprüche]] ( {{Zitat de §|7|vbvg_2023}} VBVG) musste auch hier die Registrierung beantragt und letztlich erfolgreich beschieden werden. |