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Betreuungsverfügung
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Version vom 26. Januar 2025, 13:40 Uhr
6 Bytes hinzugefügt
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13:40, 26. Jan. 2025
K
→Inhalt einer Betreuungsverfügung
Zeile 19:
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Mittels der Betreuungsverfügung kann man bestimmen
Mittels der Betreuungsverfügung kann man bestimmen
−
* wer zum Betreuer bestellt werden soll und wer nicht (§ 1816 Abs. 2 BGB),
+
* wer zum Betreuer bestellt werden soll
'''
und wer nicht
'''
(§ 1816 Abs. 2 BGB),
* wo der [[wikipedia:de:Wohnsitz|Wohnsitz]] des Betreuten sein soll (§ 1833 BGB),
* wo der [[wikipedia:de:Wohnsitz|Wohnsitz]] des Betreuten sein soll (§ 1833 BGB),
* was inhaltlich auch Bestandteil einer [[Patientenverfügung]] sein könnte
* was inhaltlich auch Bestandteil einer [[Patientenverfügung]] sein könnte
Gabriele Wicked
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