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==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
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Krankenversicherte in Deutschland, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform.
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[[Krankenversicherung|Krankenversicherte]] in Deutschland, die gleichzeitig '''mindestens drei verordnete Arzneimittel''' anwenden, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform.
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Die gesetzliche Regelung findet sich in § 31a SGB V.
    
==Siehe auch==
 
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