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==Bewohnerbeirat==
 
==Bewohnerbeirat==
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Die Mitbestimmung der Bewohnenden von stationären Einrichtungen wie [[Altenheim]]e oder Wohnheime für Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen soll durch Bildung von sogenannten Bewohnerbeiräten ermöglicht werden. Dies wird in den sechzehn deutschen Landesheimgesetzen vorgeschrieben (siehe [[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz]]).
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Die Mitbestimmung der Bewohnenden von stationären Einrichtungen wie Altenheime oder Wohnheime für Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen soll durch Bildung von sogenannten Bewohnerbeiräten ermöglicht werden. Dies wird in den sechzehn deutschen Landesheimgesetzen vorgeschrieben (siehe [[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz]]).
    
==Angehörigen- und Betreuerbeirat==
 
==Angehörigen- und Betreuerbeirat==
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