Alle Mitglieder von Bewohnerbeiräten, Angehörigen- und Betreuerbeiräten sowie sonstige beratende Fachpersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, da die Menschen in Heimen zu den [[Vulnerabilität|vulnerablen Gruppen]] gehören.
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Alle Mitglieder von Bewohnerbeiräten, Angehörigen- und Betreuerbeiräten sowie sonstige beratende Fachpersonen sind zur [[Schweigepflicht|Verschwiegenheit verpflichtet]], da die Menschen in Heimen zu den [[Vulnerabilität|vulnerablen Gruppen]] gehören.