Betreuungsverfügungen (keine [[Vorsorgevollmacht]]en) können in einigen Bundesländern (z. Zt. Bremen Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei den Vormundschaftsgerichten hinterlegt werden. In Bremen ist auch die Hinterlegung von Vollmachten möglich. | Betreuungsverfügungen (keine [[Vorsorgevollmacht]]en) können in einigen Bundesländern (z. Zt. Bremen Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei den Vormundschaftsgerichten hinterlegt werden. In Bremen ist auch die Hinterlegung von Vollmachten möglich. |