Gewaltschutzanordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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* [[Unterbringung]]
 
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* [[Sachverständigengutachten]]
 
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* [[Aufenthaltsbestimmung]]
 
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Version vom 2. November 2024, 12:57 Uhr

Das Rechtsmittel bzw. die gerichtliche Maßnahme der "Gewaltschutzanordnung" ist im deutschen Gewaltschutzgesetz geregelt. Sie kann Betreute ggf. vor gewalttätigen Familienangehörigen oder Pflegenden schützen.

Den Antrag nach §§ 210 ff FamFG kann auch ein Betreuer stellen, der den Aufgabenbereich Umgangsbestimmung innehat.

Siehe auch