Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] gibt es bisher keine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die Jahresberichte können weiterhin papierhaft eingereicht werden.
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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] gibt es bisher keine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Betreuungsgericht]]
 
* [[Betreuungsgericht]]
 
* [[Datenschutz]]
 
* [[Datenschutz]]

Version vom 16. Juni 2024, 13:07 Uhr

Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geschaffen. Für ehrenamtliche Betreuer gibt es bisher keine Pflicht zur Nutzung des EGVP. Die Jahresberichte können weiterhin papierhaft eingereicht werden.

Siehe auch