*Die betroffene Person soll zudem in sämtlichen Stadien des [[Betreuungsverfahren]]s besser informiert und stärker eingebunden werden, insbesondere in die gerichtliche Entscheidung über das Ob und das Wie der [[Betreuerbestellung]], in die [[Betreuerauswahl|Auswahl]] des konkreten Betreuers, aber auch in dessen [[Aufsicht|Kontrolle]] durch das [[Betreuungsgericht]] (§ 1862 BGB 2023). | *Die betroffene Person soll zudem in sämtlichen Stadien des [[Betreuungsverfahren]]s besser informiert und stärker eingebunden werden, insbesondere in die gerichtliche Entscheidung über das Ob und das Wie der [[Betreuerbestellung]], in die [[Betreuerauswahl|Auswahl]] des konkreten Betreuers, aber auch in dessen [[Aufsicht|Kontrolle]] durch das [[Betreuungsgericht]] (§ 1862 BGB 2023). |